§ 35a EStG Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

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(1) Für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, bei denen es sich um eine geringfügige Beschäftigung im Sinne des §8a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch handelt, ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 Prozent, höchstens 510 EUR, der … Weiter

§ 37 EStG Einkommensteuer-Vorauszahlung

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Absatz (1) Der Steuerpflichtige hat am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer zu entrichten, die er für den laufenden Veranlagungszeitraum voraussichtlich schulden wird. Die Einkommensteuer-Vorauszahlung entsteht jeweils mit Beginn des Kalendervierteljahres, in dem … Weiter

Zu den Einkünften aus sonstigen Einkünften nach Paragraph 22 EStG

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Renten gezahlt vom früheren Arbeitgebern, wie Betriebsrente, Beamtenpension sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach § 19 EStG. Siehe Anlage N   Renten die nicht durch den früheren Arbeitgeber gezahlt, wie gesetzliche Rentenversicherung (Alters-, Erwerbsminderungs- Berufsunfähigkeits-, Witwen-, Waisenrenten), wie landwirtschaftliche Alterskasse, … Weiter