Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen
Abgabe (§ 18 UStG) Termin und Abführung Der Unternehmer hat spätestens am 10. Tag nach Ablauf cheap jerseys eines jeden wholesale nfl jerseys Umsatzsteuer-Voranmeldungzeitraumes beim zuständigen Finanzamt Umsatzsteuer-Voranmeldungen einzureichen und die Umsatzsteuer abzuführen. Fällt der 10. Auf einen Sonn-oder Feiertag … Weiter