§ 27a UStG Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
(1) Das Bundeszentralamt für Steuern erteilt Unternehmen im Sinne des § 2 auf Antrag eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Das Bundeszentralamt für Steuern erteilt auch juristischen Personen, die nicht Unternehmer sind oder die Gegenstände nicht für ihr Unternehmen erwerben, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, wenn sie … Weiter