Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen

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Abgabe (§ 18 UStG) Termin und Abführung

Der Unternehmer hat spätestens am 10. Tag nach Ablauf cheap jerseys eines jeden wholesale nfl jerseys Umsatzsteuer-Voranmeldungzeitraumes beim zuständigen Finanzamt Umsatzsteuer-Voranmeldungen einzureichen und die Umsatzsteuer abzuführen. Fällt der 10. Auf einen Sonn-oder Feiertag verschiebt sich der In Abgabetermin auf den nächsten Werktag.

 

Dauerfristverlängerung

Auf Antrag verlängert sich on die Frist jeweils um einen Monat stem (Ausnahme: Ablehnung wegen Gefährdung der Steueranspruches). Antrag ist mit der ersten Umsatzsteuer-Voranmeldung des entsprechenden Kalenderjahres zu stellen.

 

Anmerkung:

  • Hierzu muss eine Sondervorauszahlung in Höhe 1/11 der Summe der Vorauszahlung für das vorangegangene Kalenderjahr entrichtet werden.
  • Bei Gründung im Vorjahr cheap jerseys ist die Summe der Vorauszahlungen für die Sondervorauszahlung in Jahressumme hochzurechnen.
  • Bei Gründung im Vorjahr im Willkommen laufenden Kalenderjahr cheap jerseys ist die Sondervorauszahlung nach der voraussichtlichen Umsatzsteuerschuld des Gründungsjahres zu berechnen.

 

Elektronische Übermittlung

Voranmeldungen nach dem 31.12.2014/Dauerfristverlängerungen und USt-Jahreserklärungen seit dem 01.01.2011  müssen elektronisch übermittelt werden. Ab dem 01.01.2013 müssen Umsatzsteuer-Voranmeldungen zwingend authentifiziert Caffini übermittelt werden.